ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Basti Sevastos (nachfolgend "Sevastos" genannt) und den Vertragspartnern, welche Dienstleistungen von Sevastos empfangen oder die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Gegenständen sowie Einräumung von Rechten gleich welcher Art von Sevastos in Anspruch nehmen (im Folgenden "Vertragsgegenstand"). Sevastos umfasst auch die Freelancer und sonstigen, im Namen von Sevastos handelnden und arbeitenden Personen oder Firmen.
Es gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners von Sevastos haben keine Gültigkeit. Bei Absprache von einzelvertraglichen Regelungen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Jedwede Abweichung bedarf der Schriftform.
1 VERTRAGSGEGENSTAND
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Der Auftrag wird in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher, oder elektronischer Form durch die Annahme des Angebots erteilt. Erst nach Annahme des Angebots über den Vertragsgegenstand durch den Auftraggeber und Sevastos wird der Vertrag rechtskräftig. Sevastos wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen, ist aber befugt, diesen auch durch Dritte ausführen zu lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen erteilt, ist Sevastos hinsichtlich der Art, Gestaltung sowie Durchführung des Auftrags frei. Es steht Sevastos frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2 ALLGEMEINES
2.1. „Aufnahmen“ im Sinne dieser AGB sind alle von Sevastos hergestellten Fotos, Videos oder Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale oder Analoge Fotos, Videos, Konzepte usw.).
2.2. Alle in Präsentationen, Konzepten, E-Mails oder Telefonaten dokumentierten und gezeigten Gedanken sowie Vorschläge sind geistiges Eigentum von Sevastos und unterliegen den geltenden Urheberrechtgesetzen. Die unautorisierte Nutzung, die ganze oder teilweise Vervielfältigung, sowie jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.
3 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND LEISTUNGSSTÖRUNG
3.1. Der Vertrag beginnt am bzw. endet zum im Angebot individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich, unter Einhaltung der Schriftform oder auf elektronischem Weg, bis zu 60 Tagen vor Leistungserbringung ohne Rücktrittsforderung gekündigt werden. Ab 60 Tagen vor Leistungserbringung ist folgende Rücktrittsforderung des Auftragsvolumens zu entrichten:
- Bis 60 Tage vor Leistungserbringung 15% des Auftragsvolumens
- Bis 30 Tage vor Leistungserbringung 35% des Auftragsvolumens
- Bis 14 Tage vor Leistungserbringung 50% des Auftragsvolumens
- Bis 7 Tage vor Leistungserbringung 80% des Auftragsvolumens
- Bis 3 Tage vor Leistungserbringung 100% des Auftragsvolumens
3.2. Werden die, für die Durchführung des Auftrages, schriftlich oder mündlich vereinbarten Anforderungen bzw. Rahmenbedingungen wie z.B. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Assistenten, Models, Akkreditierungsanforderungen (Access All Areas), Durchfahrtsgenehmigungen usw. nicht eingehalten bzw. zur Verfügung gestellt, behält sich Sevastos vor, den Auftrag nicht durchzuführen. Der im Angebot bestätigte Leistungsumfang wird in jedem Fall von Sevastos berechnet.
3.3. Wird die, für die Durchführung des Auftrags, vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sevastos nicht zu vertreten hat, nicht nur unwesentlich überschritten, berechnet Sevastos auch für die Wartezeit zusätzlich den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (umgerechnet auf 8 Stunden-Basis). Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers behält sich Sevastos ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
3.4. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgen mit großer Sorgfalt. Für den Fall, dass Sevastos aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, verspätet oder nicht zum vereinbarten Termin der Produktion erscheint, sind jegliche Haftungsansprüche für jedwede daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen gleich welcher Art ausgeschlossen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall kommen, bemüht sich Sevastos (soweit vom Kunden erwünscht) jedoch bestmöglich um Ersatz. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatz gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für etwaige Mehrkosten, die dem Auftraggeber z.B. durch Buchung Dritter (Fotografen, Kameraleute etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind dem Angebot zu entnehmen und sind nach Annahme bindend. Angegebene Schätzpreise für Sach- und Dienstleistungen auf Zeit- oder Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich und werden auf Ist-Basis abgerechnet. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer, nach bestem Wissen, durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftraggeber gem. § 286 BGB in Verzug und Sevastos berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB.
4.1. Sevastos behält sich vor, eine Abschlagszahlung vor Auftragsbeginn von bis zu 100% der im Angebot bestätigten Summe einzufordern, wenn dies produktionstechnische Gründe hat (z.B. Kosten für Kreation, Vorkasse für Produktionspartner, Reisekosten, Location-Miete etc.).
5 LEISTUNGSUMFANG, PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
5.1. Die von Sevastos zu erbringenden Leistungen umfassen nur diejenigen Angebotspositionen, die vom Auftraggeber entsprechend beauftragt worden sind.
5.2. Sevastos wird den Auftraggeber auf Wunsch in regelmäßigen Abständen über den Stand der Auftragsdurchführung in Kenntnis setzen, sofern dies für die Auftragsdurchführung erforderlich ist.
5.3. Es steht den Vertragspartnern frei, im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung sowie einen geplanten Endtermin zu vereinbaren.
5.4. Ist die vertraglich geschuldete Erbringung des gesamten Auftrags oder eines Auftragsbestandteils tatsächlich nicht möglich, so hat Sevastos den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.5. Sevastos stellt die zur Leistungserbringung erforderliche technische Ausstattung sowie etwaig erforderliches zusätzliches Personal, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.6. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher oder elektronischer Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen
Bedingungen die Änderung durchführbar ist, und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von Sevastos bei vorheriger Ankündigung berechnet werden. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer
Änderungsvereinbarung schriftlich oder in elektronischer Form festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6 WEITERE VEREINBARUNGEN
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags bleiben die gelieferten Aufnahmen und kreativen Erzeugnisse ausschließlich Eigentum von Sevastos.
6.2. Hat der Auftraggeber Sevastos keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sevastos behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Aufbewahrung digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. Nach Auftrags- oder Projektabschluss werden die Daten 3 Monate, ohne Gewähr, aufbewahrt. Eine Verlängerung der Aufbewahrung kann gegen Aufpreis vereinbart werden.
7 LIEFERTERMINE
Liefertermine oder Deadlines sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sevastos bestätigt worden sind.
8 URHEBERRECHT
8.1. Sevastos steht das Urheberrecht an den Aufnahmen und kreierten Konzepten, nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
8.2. Die von Sevastos hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bzw. den im Angebot angegebenen Zweck bestimmt.
8.3. Überträgt Sevastos Nutzungsrechte an seinen Aufnahmen oder Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung. Auch ein Verkauf an Dritte ist, ohne vorherige Absprache und schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Sevastos, nicht gestattet.
8.4. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.
8.5. Der Auftraggeber hat kein Recht, die Aufnahmen i.S. des §60 UrhG zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht auch insoweit die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
8.6. Sevastos ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, die im Rahmen des Auftrages durchgeführten Leistungen sowie Aufnahmen zur Bewerbung seiner Tätigkeit im Sinne von § 31 Abs. 3 S. 2 UrhG zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt Sevastos seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung zu Werbezwecken auf Websites und Social Media Profilen von Sevastos (z.B. LinkedIn, Facebook, Instagram, TikTok, YouTube usw.) und den dazugehörigen Creator Profilen. Der Auftraggeber versichert, dass die auf den Aufnahmen abgebildeten Personen der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Aufnahmen durch Sevastos zu den vorgenannten Zwecken und Medien eingewilligt haben oder sie selbst vertraglich berechtigt sind, diese Einwilligung zu erteilen. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf einem Fehlen dieser Einwilligung beruhen, wird Sevastos durch den Auftraggeber von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
8.7. Bei der Verwertung der Aufnahmen ist Sevastos – sofern nichts anderes vereinbart wurde – grundsätzlich als Urheber (Basti Sevastos | @bastisevastos) zu nennen. Dies gilt insbesondere für Platzierungen im Online-, Print- und Social Media Bereich. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sevastos zum Schadensersatz.
8.8. Die Rohdaten von Fotos oder Videos verbleiben bei Sevastos. Ein Buy-out erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und entsprechender Vergütung.
9 ZUGRUNDELIEGENDE ZEITEINHEITEN
Soweit Leistungen mit der Einheit „Tagessatz“ berechnet werden, beinhaltet ein Tagessatz acht Zeitstunden. Bei Überschreitung wird jede weitere angefangene Stunde bis zur 15. Stunde im 15 Minutentakt mit 1/32 des Tagessatzes und einem der nachfolgenden Aufschläge nachberechnet:
Ab 11. Stunde bis 12. Stunde – 25%
Ab 13. Stunde bis 14. Stunde – 50%
Ab der 15. Stunde wird ein weiterer Tagessatz aufgeschlagen.
10 HAFTUNG
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vorstehenden Bestimmungen seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zu Gunsten von Sevastos zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zu Gunsten von Sevastos ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Sevastos von vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, soweit Sevastos Dritten gegenüber nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Sevastos nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für aufgekommene Schäden an Gegenständen oder Daten haftet Sevastos – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber stellt Sevastos gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei, die sich durch eine Verletzung der Informationspflichten nach Art. 13-15 DSGVO im Rahmen der Veranstaltung oder des Auftrags durch den Veranstalter ergeben.
11 GEWÄHRLEISTUNG
Nach Übermittlung von Sevastos hat der Auftraggeber die erbrachten Leistungen unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese schriftlich mitzuteilen. Die Änderungswüsche müssen konkret angezeigt werden. Sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wird dem Auftraggeber je eine Änderungsschleife eingeräumt. In der kostenfeien Änderungsschleife sind, bei Videos, die Änderung von einzelnen Schnittbildern enthalten. Eine Änderung des Musiktitels, der Grundidee/Storyline wird zusätzlich berechnet. Erhält Sevastos innerhalb von sieben Tagen keine Änderungswünsche, gilt die Leistung als abgenommen.
12 AN- UND ABREISE/UNTERKUNFT
12.1. Anreisen mit dem Pkw werden bei Einsatzorten außerhalb der Stadt Niederkassel mit 0,50 € pro Kilometer berechnet. Der Auftraggeber stellt grundsätzlich einen Parkplatz zur Verfügung oder kommt alternativ für entstandene Parkkosten, wie z. B. Parkschein, Parkhausgebühren etc., auf.
12.2. Bei Flugreisen mit einer Flugdauer von mehr als 5 Stunden hat Sevastos Anspruch auf einen Standard, der mindestens Premium Economy der Lufthansa entspricht. Bei einer Flugdauer von insgesamt mehr als 10 Stunden hat Sevastos einen Anspruch auf den Standard der Business Class.
12.3. Der Auftraggeber kommt für alle notwendigen Reisekosten inkl. daraus resultierender Zusatzkosten (z. B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel) auf
12.4. Sevastos und alle weiteren von Sevastos beauftragten Dritte haben einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel mit einem mindestens gehobenen Standard (4 Sterne nach europäischer Klassifizierung) in einem Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Einzelnutzung.
12.5. Sollte Sevastos und alle weiteren von Sevastos beauftragten Dritte kein Hotel über den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, haben die Berechtigten das Recht, sich in einem Hotel der in § 12.4. genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat die Kosten zu erstatten.
12.6. Für Reisen im In- und Ausland werden jeweils die nach dem deutschen Steuerrecht geltenden Verpflegungsmehraufwendungen in Rechnung gestellt.
12.7. Sämtliche Beträge werden zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
13 DATENSCHUTZ
13.1. Der Auftraggeber und Sevastos verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrages.
13.2. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Sevastos verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
13.3. Löschung bzw. Sperrung der Daten: Sevastos hält sich an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Es werden personenbezogene Daten daher nur so lange wie nötig oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen gespeichert. Nach Fortfall des jeweiligen Zwecks bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
13.4. Sevastos behält sich vor, die Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen, rechtlichen Anforderungen entspricht.
15 GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand ausschließlich das für den Geschäftssitz von Sevastos jeweils zuständige Gericht vereinbart.
16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Sollten etwaige Vertragsbestandteile unwirksam sein, so sind diese durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Vereinbarten in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten entsprechen.
Stand: Januar 2025
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen Basti Sevastos (nachfolgend "Sevastos" genannt) und den Vertragspartnern, welche Dienstleistungen von Sevastos empfangen oder die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von Gegenständen sowie Einräumung von Rechten gleich welcher Art von Sevastos in Anspruch nehmen (im Folgenden "Vertragsgegenstand"). Sevastos umfasst auch die Freelancer und sonstigen, im Namen von Sevastos handelnden und arbeitenden Personen oder Firmen.
Es gelten ausschließlich diese nachfolgenden AGB. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners von Sevastos haben keine Gültigkeit. Bei Absprache von einzelvertraglichen Regelungen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Jedwede Abweichung bedarf der Schriftform.
1 VERTRAGSGEGENSTAND
Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Der Auftrag wird in schriftlicher, mündlicher, fernmündlicher, oder elektronischer Form durch die Annahme des Angebots erteilt. Erst nach Annahme des Angebots über den Vertragsgegenstand durch den Auftraggeber und Sevastos wird der Vertrag rechtskräftig. Sevastos wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen, ist aber befugt, diesen auch durch Dritte ausführen zu lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen erteilt, ist Sevastos hinsichtlich der Art, Gestaltung sowie Durchführung des Auftrags frei. Es steht Sevastos frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
2 ALLGEMEINES
2.1. „Aufnahmen“ im Sinne dieser AGB sind alle von Sevastos hergestellten Fotos, Videos oder Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Digitale oder Analoge Fotos, Videos, Konzepte usw.).
2.2. Alle in Präsentationen, Konzepten, E-Mails oder Telefonaten dokumentierten und gezeigten Gedanken sowie Vorschläge sind geistiges Eigentum von Sevastos und unterliegen den geltenden Urheberrechtgesetzen. Die unautorisierte Nutzung, die ganze oder teilweise Vervielfältigung, sowie jede Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet.
3 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND LEISTUNGSSTÖRUNG
3.1. Der Vertrag beginnt am bzw. endet zum im Angebot individuell vereinbarten Zeitpunkt. Der Vertrag kann ordentlich, unter Einhaltung der Schriftform oder auf elektronischem Weg, bis zu 60 Tagen vor Leistungserbringung ohne Rücktrittsforderung gekündigt werden. Ab 60 Tagen vor Leistungserbringung ist folgende Rücktrittsforderung des Auftragsvolumens zu entrichten:
- Bis 60 Tage vor Leistungserbringung 15% des Auftragsvolumens
- Bis 30 Tage vor Leistungserbringung 35% des Auftragsvolumens
- Bis 14 Tage vor Leistungserbringung 50% des Auftragsvolumens
- Bis 7 Tage vor Leistungserbringung 80% des Auftragsvolumens
- Bis 3 Tage vor Leistungserbringung 100% des Auftragsvolumens
3.2. Werden die, für die Durchführung des Auftrages, schriftlich oder mündlich vereinbarten Anforderungen bzw. Rahmenbedingungen wie z.B. vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Assistenten, Models, Akkreditierungsanforderungen (Access All Areas), Durchfahrtsgenehmigungen usw. nicht eingehalten bzw. zur Verfügung gestellt, behält sich Sevastos vor, den Auftrag nicht durchzuführen. Der im Angebot bestätigte Leistungsumfang wird in jedem Fall von Sevastos berechnet.
3.3. Wird die, für die Durchführung des Auftrags, vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sevastos nicht zu vertreten hat, nicht nur unwesentlich überschritten, berechnet Sevastos auch für die Wartezeit zusätzlich den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz (umgerechnet auf 8 Stunden-Basis). Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers behält sich Sevastos ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
3.4. Die Organisation, Terminplanung, Vergabe und Ausführung von Buchungen erfolgen mit großer Sorgfalt. Für den Fall, dass Sevastos aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, höhere Gewalt, verspätet oder nicht zum vereinbarten Termin der Produktion erscheint, sind jegliche Haftungsansprüche für jedwede daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen gleich welcher Art ausgeschlossen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt oder Krankheit zum Ausfall kommen, bemüht sich Sevastos (soweit vom Kunden erwünscht) jedoch bestmöglich um Ersatz. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatz gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für etwaige Mehrkosten, die dem Auftraggeber z.B. durch Buchung Dritter (Fotografen, Kameraleute etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
4 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind dem Angebot zu entnehmen und sind nach Annahme bindend. Angegebene Schätzpreise für Sach- und Dienstleistungen auf Zeit- oder Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich und werden auf Ist-Basis abgerechnet. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer, nach bestem Wissen, durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum eingegangen, ist der Auftraggeber gem. § 286 BGB in Verzug und Sevastos berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB.
4.1. Sevastos behält sich vor, eine Abschlagszahlung vor Auftragsbeginn von bis zu 100% der im Angebot bestätigten Summe einzufordern, wenn dies produktionstechnische Gründe hat (z.B. Kosten für Kreation, Vorkasse für Produktionspartner, Reisekosten, Location-Miete etc.).
5 LEISTUNGSUMFANG, PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER
5.1. Die von Sevastos zu erbringenden Leistungen umfassen nur diejenigen Angebotspositionen, die vom Auftraggeber entsprechend beauftragt worden sind.
5.2. Sevastos wird den Auftraggeber auf Wunsch in regelmäßigen Abständen über den Stand der Auftragsdurchführung in Kenntnis setzen, sofern dies für die Auftragsdurchführung erforderlich ist.
5.3. Es steht den Vertragspartnern frei, im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung sowie einen geplanten Endtermin zu vereinbaren.
5.4. Ist die vertraglich geschuldete Erbringung des gesamten Auftrags oder eines Auftragsbestandteils tatsächlich nicht möglich, so hat Sevastos den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.5. Sevastos stellt die zur Leistungserbringung erforderliche technische Ausstattung sowie etwaig erforderliches zusätzliches Personal, es sei denn, individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.6. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher oder elektronischer Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen
Bedingungen die Änderung durchführbar ist, und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür von Sevastos bei vorheriger Ankündigung berechnet werden. Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer
Änderungsvereinbarung schriftlich oder in elektronischer Form festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
6 WEITERE VEREINBARUNGEN
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags bleiben die gelieferten Aufnahmen und kreativen Erzeugnisse ausschließlich Eigentum von Sevastos.
6.2. Hat der Auftraggeber Sevastos keine ausdrücklichen Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sevastos behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6.3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Aufbewahrung digitaler Dateien nicht Teil des Auftrags. Nach Auftrags- oder Projektabschluss werden die Daten 3 Monate, ohne Gewähr, aufbewahrt. Eine Verlängerung der Aufbewahrung kann gegen Aufpreis vereinbart werden.
7 LIEFERTERMINE
Liefertermine oder Deadlines sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sevastos bestätigt worden sind.
8 URHEBERRECHT
8.1. Sevastos steht das Urheberrecht an den Aufnahmen und kreierten Konzepten, nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
8.2. Die von Sevastos hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bzw. den im Angebot angegebenen Zweck bestimmt.
8.3. Überträgt Sevastos Nutzungsrechte an seinen Aufnahmen oder Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung. Auch ein Verkauf an Dritte ist, ohne vorherige Absprache und schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Sevastos, nicht gestattet.
8.4. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.
8.5. Der Auftraggeber hat kein Recht, die Aufnahmen i.S. des §60 UrhG zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht auch insoweit die entsprechenden Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.
8.6. Sevastos ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, die im Rahmen des Auftrages durchgeführten Leistungen sowie Aufnahmen zur Bewerbung seiner Tätigkeit im Sinne von § 31 Abs. 3 S. 2 UrhG zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt Sevastos seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung zu Werbezwecken auf Websites und Social Media Profilen von Sevastos (z.B. LinkedIn, Facebook, Instagram, TikTok, YouTube usw.) und den dazugehörigen Creator Profilen. Der Auftraggeber versichert, dass die auf den Aufnahmen abgebildeten Personen der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Aufnahmen durch Sevastos zu den vorgenannten Zwecken und Medien eingewilligt haben oder sie selbst vertraglich berechtigt sind, diese Einwilligung zu erteilen. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf einem Fehlen dieser Einwilligung beruhen, wird Sevastos durch den Auftraggeber von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
8.7. Bei der Verwertung der Aufnahmen ist Sevastos – sofern nichts anderes vereinbart wurde – grundsätzlich als Urheber (Basti Sevastos | @bastisevastos) zu nennen. Dies gilt insbesondere für Platzierungen im Online-, Print- und Social Media Bereich. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sevastos zum Schadensersatz.
8.8. Die Rohdaten von Fotos oder Videos verbleiben bei Sevastos. Ein Buy-out erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und entsprechender Vergütung.
9 ZUGRUNDELIEGENDE ZEITEINHEITEN
Soweit Leistungen mit der Einheit „Tagessatz“ berechnet werden, beinhaltet ein Tagessatz acht Zeitstunden. Bei Überschreitung wird jede weitere angefangene Stunde bis zur 15. Stunde im 15 Minutentakt mit 1/32 des Tagessatzes und einem der nachfolgenden Aufschläge nachberechnet:
Ab 11. Stunde bis 12. Stunde – 25%
Ab 13. Stunde bis 14. Stunde – 50%
Ab der 15. Stunde wird ein weiterer Tagessatz aufgeschlagen.
10 HAFTUNG
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vorstehenden Bestimmungen seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zu Gunsten von Sevastos zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zu Gunsten von Sevastos ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Sevastos von vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, soweit Sevastos Dritten gegenüber nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Sevastos nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für aufgekommene Schäden an Gegenständen oder Daten haftet Sevastos – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber stellt Sevastos gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei, die sich durch eine Verletzung der Informationspflichten nach Art. 13-15 DSGVO im Rahmen der Veranstaltung oder des Auftrags durch den Veranstalter ergeben.
11 GEWÄHRLEISTUNG
Nach Übermittlung von Sevastos hat der Auftraggeber die erbrachten Leistungen unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese schriftlich mitzuteilen. Die Änderungswüsche müssen konkret angezeigt werden. Sofern nichts anderes schriftlich festgehalten wurde, wird dem Auftraggeber je eine Änderungsschleife eingeräumt. In der kostenfeien Änderungsschleife sind, bei Videos, die Änderung von einzelnen Schnittbildern enthalten. Eine Änderung des Musiktitels, der Grundidee/Storyline wird zusätzlich berechnet. Erhält Sevastos innerhalb von sieben Tagen keine Änderungswünsche, gilt die Leistung als abgenommen.
12 AN- UND ABREISE/UNTERKUNFT
12.1. Anreisen mit dem Pkw werden bei Einsatzorten außerhalb der Stadt Niederkassel mit 0,50 € pro Kilometer berechnet. Der Auftraggeber stellt grundsätzlich einen Parkplatz zur Verfügung oder kommt alternativ für entstandene Parkkosten, wie z. B. Parkschein, Parkhausgebühren etc., auf.
12.2. Bei Flugreisen mit einer Flugdauer von mehr als 5 Stunden hat Sevastos Anspruch auf einen Standard, der mindestens Premium Economy der Lufthansa entspricht. Bei einer Flugdauer von insgesamt mehr als 10 Stunden hat Sevastos einen Anspruch auf den Standard der Business Class.
12.3. Der Auftraggeber kommt für alle notwendigen Reisekosten inkl. daraus resultierender Zusatzkosten (z. B. Taxi, öffentliche Verkehrsmittel) auf
12.4. Sevastos und alle weiteren von Sevastos beauftragten Dritte haben einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Hotel mit einem mindestens gehobenen Standard (4 Sterne nach europäischer Klassifizierung) in einem Einzelzimmer oder Doppelzimmer zur Einzelnutzung.
12.5. Sollte Sevastos und alle weiteren von Sevastos beauftragten Dritte kein Hotel über den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, haben die Berechtigten das Recht, sich in einem Hotel der in § 12.4. genannten Klasse unterzubringen. Der Auftraggeber hat die Kosten zu erstatten.
12.6. Für Reisen im In- und Ausland werden jeweils die nach dem deutschen Steuerrecht geltenden Verpflegungsmehraufwendungen in Rechnung gestellt.
12.7. Sämtliche Beträge werden zzgl. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
13 DATENSCHUTZ
13.1. Der Auftraggeber und Sevastos verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrages.
13.2. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Sevastos verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
13.3. Löschung bzw. Sperrung der Daten: Sevastos hält sich an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Es werden personenbezogene Daten daher nur so lange wie nötig oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen gespeichert. Nach Fortfall des jeweiligen Zwecks bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
13.4. Sevastos behält sich vor, die Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen, rechtlichen Anforderungen entspricht.
15 GERICHTSSTAND
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Für etwaige Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand ausschließlich das für den Geschäftssitz von Sevastos jeweils zuständige Gericht vereinbart.
16 SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Sollten etwaige Vertragsbestandteile unwirksam sein, so sind diese durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Vereinbarten in gesetzlich zulässiger Weise am ehesten entsprechen.
Stand: Januar 2025